Was bedeutet barrierefrei?
Barrierefreiheit nutzt allen: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. So hilft ein Aufzug Eltern mit Kinderwagen, alten und gehbehinderten Menschen gleichermaßen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein Völkerrechtsvertrag und ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006. Sie gilt in allen 177 Staaten, die die UN-BRK bisher ratifiziert haben. Für Deutschland ist sie seit dem 26. März 2009 rechtsgültig.
Das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert die Barrierefreiheit in § 4:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Hier finden Sie den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Braucht man den Aufzug überhaupt?
Allein in Deutschland lebt jeder zehnte Einwohner mit einer Behinderung. Dabei sind nur vier Prozent aller Behinderungen angeboren. Viel häufiger lösen Krankheiten oder Unfälle körperliche Einschränkungen aus. Alter und Mobilitätseinschränkungen gehen oft einher: Gut ein Viertel der Menschen mit Schwerbehinderung sind 75 Jahre und älter, die Hälfte ist zwischen 55 und 75 Jahren alt. In Zahlen ausgedrückt stellt es sich so dar: 2009 lebten in Deutschland 9,6 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon 7,1 Millionen schwerbehindert, insgesamt etwa jeder zehnte Einwohner. Für die Reisebranche, die statistisch überdurchschnittlich von älteren Menschen geprägt ist, stellt sich der Bedarf nach Barrierefreiheit noch viel deutlicher heraus, denn 20 Prozent der Reisenden in Deutschland besitzen eine Mobilitätseinschränkung. Nach Angaben der EU wird diese Zahl in den nächsten Jahren aufgrund der stetig wachsenden Bevölkerung, des medizinischen Fortschritts und der immer älter werdenden Gesellschaft auf 30-35 Prozent ansteigen. Das statistische Bundesamt definiert etwa 38 Prozent der Bevölkerung in Deutschland - 31 Millionen Mitbürger, die Barrierefreiheit als Erleichterung benötigen und nutzen und zählt zu dieser Gruppe auch werdende Mütter, durch OP, Unfall oder Krankheit vorrübergehend in der Bewegung eingeschränkte Menschen und 1,3 Begleitpersonen auf jeden Schwerbehinderten (Pflegedienste, Helfer, Partner oder Familienangehörige), die direkt auf die Behinderung Rücksicht nehmen müssen.
Sich für ein Leben ohne Barrieren stark zu machen, geht also alle an. Es kann nicht nur jeden persönlich treffen, sondern jeder kennt in seinem Umfeld Menschen, die dringend darauf angewiesen sind. Wir reden also von keiner Minderheit, die mit einem Shuttlebus und einem Hausmeister in Rufbereitschaft hin und wieder auf die Burg transportiert werden muss. Wir reden vom gleichen Standard für Menschen mit und ohne Behinderungen; von einer permanenten Verfügbarkeit im Rahmen der öffentlichen Zugänglichkeit der Burganlage an 365 Tagen im Jahr.
Was sagt der Denkmalschutz?
Die Leuchtenburg steht unter Denkmalschutz und daher sind jegliche baulichen Belange mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie abzustimmen. Über viele Jahre haben wir den Abwägungsprozess verschiedener Varianten gemeinsam mit dem Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege geführt. Eine barrierefreie Erschließung von Baudenkmalen für Menschen mit Behinderungen, die gleichberechtigt am kulturellen und gesellschaftlichen Leben einer modernen Zivilgesellschaft teilhaben, ist ein selbstverständliches Anliegen auch der Denkmalschutzfachbehörden. Die Zustimmung zur Errichtung des Aufzuges liegt mit Schreiben vom Dezember 2018, aktualisiert in 2022, vor, wobei im Planungsverlauf folgende Anforderungen zu berücksichtigen sind: Einfügen der Bergstation höhenmässig tiefer und abgerückt von der Burgmauer; bodennahe Gleisführung; optimales Einfügen des Sicherheitszauns und der Streckenführung durch landschaftsgestalterische Maßnahmen am Burgberg. Bei den anfallenden Erdarbeiten ist das TLDA, Dienststelle Weimar, Humboldtstr. 11 in 99423 Weimar von Beginn an zu beteiligen. Es sind die gesetzlichen Regelungen im Umgang mit Bodenfunden gemäß §16 Abs.1-4 und §13 Abs.3 ThürDschG einzuhalten.
Wie sieht der Bauablauf aus?
Nachdem im September 2022 der Bauantrag der Stiftung Leuchtenburg positiv beschieden wurde, erfolgte seitens der Gemeinde Seitenroda eine rechtliche Überprüfung für das im Zuge des Genehmigungsverfahrens ersetzte gemeindliche Einvernehmen. Im Januar 2023 hat das Verwaltungsgericht Gera beschieden, dass das Baurecht zu Recht erteilt wurde.
Im Frühjahr 2023 wird an der Prüfstatik gearbeitet und die europaweite Ausschreiung vorbereitet. Im Oktober wird voraussichtlich mit dem Aushub der Baugrube für die Talstation begonnen. Das Einsetzen des Gleises und der Kabine erfolgt im Jahr 2024. Ende 2024 sollen die Arbeiten abgeschlossen und der Aufzug kann in Betrieb genommen werden.
Wurden alle Varianten geprüft? Gibt es keine Alternative?
Mehrere Varianten zum Trassenverlauf wurden seit dem Jahr 2012 gegeneinander abgewogen, um eine optimale Einbindung in die Natur- und Kulturlandschaft zu erreichen.
Wie viele Menschen passen in den Aufzug? Wie lange fährt er?
Der Schrägaufzug funktioniert wie ein Fahrstuhl, nur an einer schrägen Ebene (Neigung von 25 Grad). Die Kabine ist 2,20 m hoch, 3 m lang und 1,80 m breit. Es passen maximal 30 Fußgänger-Personen hinein oder maximal 5 Menschen mit Rollstühlen. Der Aufzug fährt mit einer Geschwindigkeit von 2 Metern pro Sekunde. Die Strecke ist 146 Meter lang, davon fährt man ca. 45 Meter in einem teiluntertunneltem Bereich. Die reine Fahrtzeit dauert 80 Sekunden; man rechnet jedoch noch je eine Minute für Einsteigen und Aussteigen, weshalb die gesamte Fahrdauer dann 200 Sekunden beträgt = ca. 3 Minuten. Bei einer Vollauslastung sind pro Stunde 13 Fahrten möglich.
Wie sieht das Brandschutzkonzept aus?
Für die Brandschutzplanung wurde das Büro Dr. Geburtig aus Weimar beauftragt. Die Brandschutzplanung liegt im Entwurfsstadium vor und wurde mit dem Brand- und Katstrophenschutz des zuständigen Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis abgestimmt. Demnach ist das Projekt des Schrägaufzuges unter folgenden Parametern genehmigungsfähig (Hinweis: Es ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung das Konzept in Teilen noch angepasst werden muss):
- Der Aufzug ist mit einer Brandfallsteuerung auszustatten, die bei einer entsprechenden Auslösung die Kabine des Schrägaufzuges zu einem Bestimmungshaltepunkt (Evakuierungszone) rückführt. Als Evakuierungszone eignet sich aus Sachverständigensicht die Mittelstation, da hier ein ebenerdiger Ausgang aus dem Aufzug direkt ins Freie möglich ist. An der Evakuierungszone muss der Aufzug mit geöffneten Türen außer Betrieb gehen. Die Brandfallsteuerung muss automatisch über Brandmelder im Bereich der Tal- und Bergstation sowie im Bereich des unterirdischen, überdeckten Trassenabschnittes einschließlich des brandschutztechnisch dazugehörigen Bereichs der Talstation (Abfahrtszone, Technikbereich) auslösen. Zudem muss die Brandfallsteuerung manuell von der Talstation ausgelöst werden können. Der Aufzug ist mindestens mit einer „gesicherten“ Stromversorgung auszustatten, die im Brandfall dafür Sorge trägt, dass der Aufzug entsprechend der beschriebenen Brandfallsteuerung den Bestimmungshaltepunkt anfährt. Die allgemeine Stromversorgung der Aufzugssteuerung (Maschinenraum im Untergeschoss der Bergstation) erfolgt über den Hausanschluss und Haustechnikraum in der Talstation. Eine „gesicherte“ Stromversorgung für den Aufzug im Brandfall ist aus Sachverständigensicht ausreichend gegeben, wenn eine zweite Stromversorgung der Aufzugsteuerung unabhängig von der eigentlichen Stromversorgung der Gesamtanlage Schrägaufzug vorhanden ist (separate Einspeisung von der Burg ausschließlich für die „Sicherheitsstromversorgung“ des Aufzuges). So wird aus Sachverständigensicht ermöglicht, dass bei einem nicht auszuschließenden Brand in der Talstation und einem dadurch bedingten Ausfall der Stromversorgung der Schrägaufzug einschließlich der Brandfallsteuerung weiterhin funktionsfähig ist und eine gesicherte Rückführung zur Mittelstation erfolgt.
- Aufgrund der Länge des unterirdischen, überdeckten Trassenabschnittes von der Tal- bis zur Mittelstation von etwa 50 m handelt es sich entsprechend der DIN EN 17064 nicht um einen „Tunnel“. Der unterirdische, überdeckte Trassenabschnitt ist als halbrunde/halbovale Röhre aus Wellstahl mit einer Breite von etwa 6,00 m geplant. Die tragende und aussteifende Konstruktion des unterirdischen, überdeckten Trassenabschnittes ist aus Sachverständigensicht aus nichtbrennbaren Baustoffen ausreichend (derzeit geplant: Wellstahl). Aufgrund der oben beschriebenen Ausführung des Schrägaufzuges im Zusammenhang mit einer gesicherten Rückführung zu einem Bestimmungshaltepunkt im Brandfall (Brandfallsteuerung) ist diese Anforderung aus Sachverständigensicht genehmigungsfähig
- Neben der Trasse des Aufzuges muss ein „Bergegang“ (Treppe) mit einer Breite von 1,00 m vorhanden sein. Die Türen des Aufzuges müssen eine Notentriegelung haben.
- Es muss eine Gegensprechanlage zwischen der Aufzugskabine und dem Betriebspersonal in der Talstation bzw. einem entsprechenden Notfallservice vorhanden sein.
- Talstation: Der 1. Rettungsweg des Erdgeschosses führt über einen Ausgang (Hauptzugang) direkt ins Freie. Der 2. Rettungsweg wird über die notwendige Treppe ins 1. Obergeschoss und den dortigen Ausgang zu einer Außentreppe (Ausgang ins Freie) ermöglicht.
- Bergstation: Für das Erdgeschoss mit einer Fläche von ca. 90 m² genügt der ebenerdige Ausgang direkt ins Freie als Rettungsweg. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich.
Warum kostet das so viel Geld?
Die sechs Millionen Euro fließen in ein ehrgeiziges und innovatives Projekt - dem Erreichen der Leuchtenburg mit einem Aufzug per Knopfdruck. An 365 Tagen; zu allen Öffnungszeiten. Es wird vielen Menschen zu Gute kommen. Barrierefreie Angebote nützen nicht nur den direkt von Schwerbehinderung betroffenen Personen, sondern auch ihren Begleitern, den Familien im Umfeld, werdenden Müttern oder Menschen, die nur kurzzeitig durch Unfall oder andere operative Einschränkungen auf Erleichterungen angewiesen sind. Der Aufzug wird außerdem auch ein erlebnisreiches Moment sein, das zusätzliche Anziehungskraft und touristische Attraktivität schafft. Mit zwei Metern pro Sekunde fährt man nach oben; überwindet 60 Höhenmeter. Hat Weitblicke und einzigartige Momente. Egal bei welchem Wetter, in welcher Lebensstufe oder in welcher körperlichen Verfassung. Bevor der Aufzug auf die Burg fahren kann, sind zahlreiche Planer, Ingenieure, Baufachbetriebe und Baustoffhändler damit beschäftigt, das Projekt zu realisieren. Der pauschale Vorwurf, der im Rahmen des laufenden Bürgerdialogs vorgetragen wurde, hier wird Steuergeld verschwendet, ist inhaltslos und gedankenlos. Wir werfen die 6 Millionen Euro nicht in unseren 80 Meter tiefen Burgbrunnen. Das Geld fließt an diejenigen, die beitragen, dass das Projekt umgesetzt wird. Es fließt in einem Wirtschaftskreislauf. Es fließt zum Baggerfahrer, der später den Erdaushub tätigen wird, genau wie zum Landschaftsgärtner, der später wieder Bäume anpflanzt. Es fließt zum Elektrobetrieb, der hunderte Meter Kabel verlegen wird, genau wie zum Baustoffhändler, der Baumaterialien anliefert, genau wie zum Maler, zum Heizungsbauer und zum Lastwagenfahrer. Es fließt in die Region. Es kommt der Wirtschaft zu Gute und das im doppeltem Sinn - einmal während des Planungs- und Bauprozesses und einmal nachdem, es umgesetzt wurde und der Aufzug fährt und Kulturtouristen kommen und durch ihre Wirtschaftskraft die Region stärken.
Hat das schon mal einer durchgerechnet?
Im Rahmen des Bürgerdialoges wurde der Stiftung Leuchtenburg vorgeworfen, dass bezweifelt wird, ein unabhängiger Planer hätte dies durchgerechnet. Hierzu muss man wissen, dass bevor der Freistaat Thüringen Fördermittel ausreicht, erhebliche Planungsvorleistung und deren wirtschaftliche Überprüfung zu tätigen sind. Aktuell wurde die Planungsphase des "Entwurfes" und eine Kostenberechnung nach DIN 276 durchgeführt. Einer Kostenberechnung, geht eine Kostenschätzung voraus. Die Berechnung der Kosten orientiert sich an aktuellen Preisen, die von den Ingenieurbüros eingeholt werden und die einem öffentlichen Ausschreibungsergebnis nach aller Wahrscheinlichkeit sehr nah kommen, das heißt, man weiß mit großer Gewissheit, welche Kosten anfallen, auch wenn die öffentliche Ausschreibung sowohl Minder- als auch Mehrkosten ergeben kann. Bedingung ist, dass der Förderzweck im Rahmen des Kostenbudgets bleibt. Eine Finanzierung von Mehrkosten, wie es bei kommunalen oder staatlichen Bauprojekten teilweise vorkommt, ist im Fall der Stiftung Leuchtenburg nicht möglich. Eventuelle Mehrkosten müssen dann durch Minderausgaben an anderen Stellen oder durch mehr Eigenkapital ausgeglichen werden. Daher ist es um so wichtiger, dass die Kosten im Vorfeld so genau wie möglich berechnet werden, ganz im Eigeninteresse der Stiftung Leuchtenburg, die als Bauherr das Projekt zu realisieren und zu verantworten hat. Auf die Frage, hat das schon mal einer durchgerechnet, können wir also antworten: "Ja, und zwar sehr viele und unabhängige Ingenieure." Aktuell haben am Projekt Architekten, Statiker, Hochbauingenieure, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Planer für Heizung, Lüftung und Sanitär sowie Elektro- und Brandschutzplaner mitgewirkt. Ebenso Gutachter für Geologie und Bodenbeschaffenheit.
Bevor die Thüringer Aufbaubank und damit der Freistaat Thüringen Fördermittel ausreicht, werden zu dem von Fachingenieuren des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) alle Preise und Planungen verifiziert und nochmals gegengeprüft. Hierzu wurden im Vorfeld alle Planungsunterlagen eingereicht.
Eine weitere Bedingung zum Erlangen der Förderwürdigkeit ist, dass eine Finanzplanung über den Zeitraum der Mittelbindungsfrist (= 15 Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme = voraussichtlich 2039) unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben des Betriebes und unter dem Ansatz der kaufmännischen Vorsicht durchzuführen ist. Diese Finanzplanung ist wiederum durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu überprüfen. Diese Prozesse wurden durch die Stiftung Leuchtenburg im Frühjahr/Sommer 2020 beauftragt, durchgeführt und dem Freistaat Thüringen vorgelegt und nach einer Aktualisierung im Jahr 2022 unter Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklung angepasst.
Warum können mit dem Geld keine Kindergärten gebaut werden ....?
Der Förderzuschuss wird über die Thüringer Aufbaubank aus dem Förderprogramm "Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)" gewährt. Die Investitionen aus diesem Programm können nur an "öffentliche Tourismuseinrichtungen, die öffentlich zugänglich sind, überwiegend touristisch genutzt werden und für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind", ausgereicht werden. Konkret bedeutet dass, dass dieses Geld, wenn es nicht in den Saale-Holzland-Kreis/das Projekt des infrastrukturellen und touristischen Ausbaus der Leuchtenburg investiert werden kann, es dann zurück in dieses Förderprogramm fällt. Kindergärten, oder gar Investitionen zur Eindämmung der aktuellen Krisen können aus diesem Förderprogramm und mit diesem Geld nicht getätigt werden.
Werden Anwohner belästigt?
Der Aufzug fährt mit Elektroenergie und ist daher geräuschlos. Anwohner werden dadurch nicht belästigt. Die Stiftung Leuchtenburg hat ein Immissionsschutzgutachten erstellt, um etwaige Auswirkungen durch den Betrieb der Talstation zu analysieren; dieses ist hier abrufbar und zeigt keine negativen Auswirkungen: Der touristische Betrieb zur Leuchtenburg mit Gästeparkplätzen, Fußgängerverkehr und dem Aufzug liegt vor dem Ort. Eine Nutzung der Fahrstraße, die in Einbahnstraßenregelung an der Südseite hoch und an der Nordseite wieder herunter führt, kann dann deutlich reduziert werden. Damit wird die Beeinträchtigung der Anwohner an der Burgabfahrt, die direkt vom abfahrenden Verkehr durch Anlieferung, Shuttlebetrieb und Mitarbeiter betroffen sind, deutlich geringer. Ein Großteil des Lieferverkehrs kann künftig über den Aufzug und die Mitarbeiter in der Talstation erfolgen und führt zu einer Verkehrsberuhigung am Burgberg und zu einer Reduzierung von Abgasbeeinträchtigungen auch für das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet.
Man kann doch auch jetzt auf die Burg hochfahren – es gibt eine Straße!
„Aber ihr fahrt doch auch jetzt bereits die Busgruppen auf die Burg und lasst Schwerbehinderte oben aussteigen“ – ja, jetzt sind es Einzelfälle, die auf telefonische Reservierung vorab genehmigt werden. Offiziell ist die Straße für den öffentlichen Verkehr durch entsprechende behördliche Anordnung und Ausschilderung mit einem Verbotsschild gesperrt. Durchfahrt ist lediglich dem Anwohner- und Lieferverkehr sowie dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gestattet. 2019 hatten wir 281Busgruppen; der Shuttleanbieter fuhr ca. 1000 mal auf die Leuchtenburg. Dieses Angebot gibt es aktuell nur exklusiv und auf Nachfrage. Es ist nicht für jedermann zugänglich. Nicht spontan und nicht für ein selbstbestimmtes Reisen. Es ist auch unter der derzeitigen Straßensituation und dem begrenzten Platzangebot auf der Burg nicht ausbaufähig. Für einen dauerhaften Einsatz müsste für eine Genehmigungsfähigkeit parallel zur Fahrstraße ein drei Meter breiter Fußweg angelegt werden um Fußgänger und Autoverkehr sicher zu trennen.
Wer kommt für die Betreibung auf? Hat schon mal einer an die Folgekosten gedacht?
Die Stiftung Leuchtenburg ist seit dem Jahr 2007 Eigentümerin der Burganlage, nachdem die Burg im Jahr 2006 versteigert werden sollte und sich durch privates Engagement des Stifters Sven-Erik Hitzer zu dieser unklaren und für die Kultur und deren öffentlicher Zugänglichkeit gefährlichen Situation eine Alternative aus bürgerschaftlichem Engagement bot. Stiftungszweck ist die Erhaltung der öffentlichen Zugänglichkeit, die kulturelle Belebung und die Sanierung des Baudenkmals Leuchtenburg. Die Stiftung trägt sich zu 90 Prozent selber. Mit 10 Prozent beteiligten sich die Thüringer Staatskanzlei und der Landkreis Saale-Holzland an den Betreibungskosten des Museums. An die Folgekosten einer solchen Investition zu denken, ist ureigenes Interesse der Stiftung Leuchtenburg und wäre grob fahrlässig, es nicht zu tun. Auf die Frage, „Hat schon mal einer an die Folgekosten gedacht? Und muss dann gar dafür der Steuerzahler aufkommen?“, antworten wir klar, ja, die Folgekosten sind dezidiert berechnet, wurden von unabhängigen Steuerprüfern sowie Wirtschaftsprüfern verifiziert und plausibilisiert. Nein, der Steuerzahler muss dafür nicht aufkommen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Folgekosten entstehen durch den Betrieb der Talstation – hier werden zwei Personalstellen neu geschaffen, denn die Talstation soll an 365 Tagen besetzt sein. Weitere Betriebskosten fallen durch den Betrieb der Heizung auf Basis einer Wärmepumpe sowie übliche Kosten für Strom, Wasser und Abwasser (Toilettenanlagenbetrieb). Der eigentliche Aufzug verbraucht jährliche Stromkosten von ca. 10.000 €. Zusätzlich fallen Kosten für Wartung und TÜV Abnahmen an. Auch müssen eine Maschinenversicherung sowie eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht kalkuliert werden. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass für Instandhaltungsaufwendungen (Seilwechsel alle 10 Jahre etc.) eine jährliche Rücklage zu bilden ist.
Die jährlichen Unterhaltungskosten betragen ohne Personalkosten ca. 30.000 €.